10.9.2022 |
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Anregung ? |
Anstehend ? |
. . . < Begründung. |
. . . mögliches
Perspektiv-PROCEDERE : ______________________________________________________________ 1. permanante MASSENFLUGBLATT-AKTIONEN downloads > > (Sept, Okt, 15.Nov 22) 2. Volksbegehren VERFASSUNGS-INITIATIVE Ralph Boes > (Sept, Okt, 15.Nov 22) 3. VOLKSABSTIMMUNG über pro MINISTERIUM 3 volks-delegierte Ü B E R G A N G S - M A N A G E R (Dez 22; Amtsantritt: 15.Jan 23 ) . 4. Demission der Bundesregierung (1. Jan 23) . 5. a) volksabgestimmte WAHLRECHTSREFORM (2. Hälfte Nov 22) : offene DIREKTKANDIDATEN-LISTEN für die Neuwahlen zum BUNDESTAG b) Einrichtung von WAHLKREISPLATTFORMEN als ÖFFENTLICHER DEBATTERAUM, federführend strukturiert von einer bürgersouverän sich gründenden Impulsgenossenschaft ´lokales BÜRGERWERK ´MEDIEN´´ . 6. NEUWAHLEN (15. Jan 23) . 7. wahlgemäße neue REGIERUNGSBILDUNG 2. Texthälfte: (1. März 23)
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- zu 2. |
2. Volksbegehren VERFASSUNGS-INITIATIVE
Ralph Boes
> (Sept, Okt, 15.Nov 22) |
. 8,2 2022 / -------------------Wdh. Verweis auf kenfm, 18.8.2021 / ./ Unsere Verfassung | Von Jochen Mitschka. // dazu: gw / . . = denkbar wirk-intensive b a s i s – d e m o k r at i s c h e
I
N I T I A T I V E :
Ralph
Boes… ----------------------
Verweis auf fairtalk, 28.7.2022 / KURZ NACHGEFRAGT BEI RALPH BOES /ARTIKEL 20 GRUNDGESETZ . |
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- zu 3. |
3. VOLKSABSTIMMUNG
über pro MINISTERIUM 3
volks-delegierte Ü B E R G A N G S - M A N A G E R (Dez 22; Amtsantritt: 15.Jan 23 ) |
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- zu 5. a) |
5. a) volksabgestimmte
WAHLRECHTSREFORM
(2. Hälfte Nov 22) : offene DIREKTKANDIDATEN-LISTEN für die Neuwahlen zum BUNDESTAG |
Das partei-listen-bezogenen Wahlrecht, das bisher gilt, schafft und
zementiert Abhängigkeiten, die den politischen Zuständen hierzulande
überhaupt nicht guttun !
. . . Voraussetzung:
GEMÄSS RALPH BOES´ VERFASSUNGSINITIATIVE : GG ALS per VOLKSABSTIMMUNG ZUR VERFASSUNG ERHOBEN . . . - MIT GRUNDLEGENDEM VOLKSABSTIMMUNGSRECHT IN JEDER SICH ERGEBENDEN
VERFASSUNGSÄNDERUNGSFRAGE !! . . . Hier STÜNDE dann ALS 1. weitere VOLKSABSTIMMUNG EINE DIESBEZÜGLICHE WAHLRECHTSÄNDERUNG AUF DER AGENDA . . . |
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- zu 5. a) |
- zu 5. b) |
b) Einrichtung von WAHLKREISPLATTFORMEN
als
ÖFFENTLICHER DEBATTERAUM,
federführend strukturiert von einer bürgersouverän sich gründenden Impulsgenossenschaft ´lokales BÜRGERWERK ´MEDIEN´´ |
Also :
299 WAHLKREIS-PLATTFORM-ORGAS
- geführt von je 3 jeweils koordinationspflichtigen PF-MANAGERN 1 von ihnen jeweils als WAHLORGANISATOR (mit Spezialbudget) 1 von ihnen jeweils als Leiter der jeweiligen WAHLKREIS-PLATTFORM-INFORMATIVE 1 von ihnen jeweils als Mit-Verwirklicher der ZENTRALEN INFORMATIV-PLATTFORM als Zusammenführung möglichst aller DEBATTENRÄUME z.B. in Bonn (?) -
souverän einsetzbares Budget pro
WK-Pf als medial-kommunikativer INFORMATIVE:
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- zu 7. |
7. wahlgemäße neue REGIERUNGSBILDUNG
2. Texthälfte:
(1. März 23) |
REGIERUNGSBILDUNGSFRAGEN
DIE FRAGE,
WIE EIN PARLAMENT – UND IN DER FOLGE EINE DURCH DIESES PARLAMENT
ZU KONSTITUIERENDE REGIERUNG – FRUCHTBAR ARBEITEN KÖNNEN, WENN SIE
SICH NICHT – WIE HEUTE – ZENTRAL AN DIE REGELUNGSKOMPETENZEN VON
PARTEI-FRAKTIONEN LEHNEN,
LIESSE SICH – GGF. ETWA WIE FOLGT – SKIZZIEREN:
.
Wann und wo immer auf der hier skizzierten Basis Abgeordnetenwahlen
stattgefunden hätten – ergäbe sich folgende – dann hoffentlich
parteineurosen-freie – AGENDA: 4
(Denn
Bürger wählen auch nach heutiger Regelung Regierungen weder ab
noch ins Amt.
Auf Koalitionsbildungen habenWähler/innen keinerlei Einfluss.
Das, was gewählte Abgeordnete an Arbeitsvorhaben in den Blick
nehmen oder nicht, als Sache von
Partei-Direktiven handhaben zu wollen, kann sich nur als täglich
absurderes Machtspiel vollziehen !)
– gewählte Abgeordnete entschiedener wie annäherungsweiser Parteizugehörigkeit sollten statt parlaments-abgeobenen Parteien-Managements für sie denkbare gemeinsame Agenden z w a r d u r c h a u s gemäß den Wahlanregungen der Partei, in deren Horizonten sie mehr oder minder umfänglich evtl. in der vor ihnen liegenden Legislaturperiode arbeiten wollen, beraten – insofern bildeten sie künftig einfach nur lockere Parlamentarier-Gruppierungen. . .
– eher parteienferne gewählte Abgeordnete sollten miteinander die
Agenden-Horizonte, um die es ihnen geht, klären –
auch sie bildeten ggf. weitere lockere Parlamentarier-Gruppierungen.
. .
– all diese Gruppierungen hätten im Vorfeld von Regierungs-Bestellungen
ergänzt durch Einzel-Impulse für sie denkbare Regierungsprogramme zu
formulieren, die damit für sie verbundenen
Amtsträger-Kandidat/innen zu benennen und untereinander
Tendenz-Voten zu erfragen, so dass eine tendentiell mehrheitsfähige
Agenda sichtbar würde . . .
– diese mögliche Mehrheits-Agenda, in den beiden ersten Legislaturperioden-Monaten intensiv im Plenum durch-erörtert und zu einer A-X-Parlaments-Auftrags-Agenda verdichtet , hätte dann die Basis für je einzelne (!) Kanzler/innen und Minister/innen- W a h l e n (mit je absoluterMehrheit) zu bilden (einzel-konstruktive Ersatz-Voten in späteren Konflikt-Situationen jederzeit möglich). . . !!
– über den Kanzler/innen-Wahlen gruppierte sich schließlich das
Parlament in je eine Regierungs- und eine Oppositions-Fraktion mit
jeweils klar funktionalisierten Debattenrollen und entsprechend zu
gestaltenden GO-Rechten und -Pflichten. . .
Die heute so penetrant alles überlagernde Frage, ob alle, die wann
und wo immer für eine aktuell mehrheitsfähige Agenda stimmen, auch
als hinreichend demokratisch-integer gelten und folglich auch hier
und da oder gar intensiv verabredet zusammenareiten dürfen,
vergiftet alles !
Meinungsfreiheit schließt auch sogenannte verfassungs- oder sonstwie
eher menschen-feindliche Ziele ein. Wer sich im Verfolg solcher
Ziele wie auch immer strafbar verhält, hat entsprechend der
Gesetzeslage von der Justiz belangt zu werden. Parlamente haben
hier keine Aufgaben- oder gar Ausschliengs-Felder. . . !
Eventuelle Gesetzeslücken oder Veränderungs-Vorhaben sind neben der
Regierungskontrolle zentraler parlamentarischer Aufgabenbereich.
Dabei spielen Gesinnungsfragen selbstredend eine Rolle – aber
ausdrücklich nicht auf der Ebene persönlicher oder wie auch immer
gruppenbezogener Diskreditierungs-Kämpfe. . . !
Wer seine Anliegen und Anregungen wirklich tragfähig zu begründen
weiß, hat die Abwertung von Gegen-Vorschlägen nicht nötig ! Also
entschiedene Konzentration auf gute Pro´s
unter Abarbeitung bzw. Tragfähigkeits-Einordung von (ggf, – noch
-) Defizitärem . . . !
In den Parlaments-Diskurs gehören wohlgeprüfte und auf Nachfrage
klar belegbare Sachargumente und jeweils deutlich als solche
gekennzeichnete Hypothesen unter Nennung der für diese jeweils
relevanten Anhaltspunkte. . . !
Sich parlamentarisch verfassende Gesellschaften sollten jede Form
von Pranger aus ihrer rhetorischen Praxis bewusstestens heraushalten
und stattdessen die wechselseitige Anregungssuche in den Mittelpunkt
ihres politischen und kulturellen Kommunikationsverhaltens stellen
!!
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. . . FRIEDEN nämlich: |
Vorschlag
einer:
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FRIEDENSPOLITISCHEN SELBSTVERPFLICHTUNG: |
Gabriele Weis, 2022 Bernau |
--- gw/ philosophische GEBETE Mein FRIEDENSGEBET |
entstanden : Bernau, 27.4.2018 |
. . . auch heute wieder : |
gw/ 1999 OSTERREFLEXION |