Das partei-listen-bezogenen Wahlrecht, das bisher gilt, schafft und
zementiert Abhängigkeiten, die den politischen Zuständen hierzulande
überhaupt nicht guttun !
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Ein solcher Ansatz und Weg
erzeugte ganz unspektakulär eine bereits hochbeachtliche
Machtverschiebung zugunsten von uns bürgerlichen Souveränen,
klar, überschaubar, in knapper Zeit
händelbar, mit gesichtswahrenden, weil versöhnungs-fördernden Effekten
und ohne zähnebleckendes bis schlimmeres Aufeinanderlos !!
· . . . Voraussetzung:
GEMÄSS RALPH BOES´ VERFASSUNGSINITIATIVE : GG ALS per VOLKSABSTIMMUNG ZUR VERFASSUNG ERHOBEN . . . - MIT GRUNDLEGENDEM VOLKSABSTIMMUNGSRECHT IN JEDER SICH ERGEBENDEN VERFASSUNGSÄNDERUNGSFRAGE !!
. . . Hier STÜNDE dann ALS 1. weitere VOLKSABSTIMMUNG EINE DIESBEZÜGLICHE WAHLRECHTSÄNDERUNG AUF DER AGENDA . . .
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