Bernau Jan 2018
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Weg vom Giralgeld und
absurden Geldmengen- &
Schulden-Blasen hin zu
VOLLGELD
/Monetative/
positive Money // am Ende
SOUVERÄNEM GELD,
also uneingeschränkt demokratisch
konstituierten Geldsystem

vgl auch:  hier

 

 

 

GELD  =  GEMEINGUT










als Video/youtube            als PDF

gw/ Text-Extrapolation hier






bis 1,33... Vortrag, ab 1.33... Fragen-Antwortteil (top)

als Video/youtube 






und:





 

 

Geldgipfel 2016 – Homo civilis et oeconomicus. Vom Fußabdruck zum Handabdruck
Vortrag von Christian Felber

Geld als öffentliches Gut. Für ein demokratisches Finanzsystem.



hier:    // gw: hoffentlich möglichst überschaubare Extrapolationen eines Teils

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Heute kann ein Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein und gleichzeitig die Gesellschaft reicher machen, sinnvolle Arbeitsplätze schaffen, die Ungleichheit verringern, die Demokratie stärken, die Umwelt sanieren, das ist möglich.

Aber leider Gottes ist das exakte Gegenteil genauso möglich. Es kann ein Unternehmen seinen Finanzgewinn
vervierfachen und tausende von Arbeitsplätze abbauen und den Arbeitsdruck erhöhen und die Mobbingund
Burnout‐Raten in die Höhe treiben und Frauen diskriminieren oder andere Benachteiligte, die
Demokratie korrumpieren und die Umwelt zerstören, das ist genauso möglich.


Nur wenn du zeigen kannst, dass du die Gesellschaft nicht ärmer machst, nur wenn du zeigen kannst, dass du nicht zur Poverty der Nation beiträgst, indem du die Gemeingüter, von Vertrauen über Gerechtigkeit bis Demokratie, das sind Gemeinschaftsgüter, in ihrem Wert minderst, dass du damit uns alle nicht enteignest und ärmer machst,
nur dann wirst du in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich sein können.


Die Kunden und Kundinnen haben zwar die Freiheit, zu den teureren Produkten und Dienstleistungen zu
greifen, aber sie werden dafür faktisch von den Märkten bestraft.

Als Bürger und Bürgerinnen können sie dieses Verhältnis umkehren, sie können bewirken, dass die ethischen Produkte und Dienstleistungen preisgünstiger sind, als die weniger ethischen und das wäre auch der Kern einer Gemeinwohlökonomie.

Deshalb muss eine Demokratie den Rahmen immer so setzen, dass das Fair‐Spielen belohnt wird.




Wie lassen sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern?


Aus meiner Sicht ist der Kern des Problems nicht nur, dass wir inhaltlich schlecht designte
Finanzmärkte und ein schlecht designtes Finanzsystem haben, ...

...sondern
dass wir derzeit nicht in einer Demokratie leben, die Entscheidungen im Interesse und nach den Werten und Prioritäten der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erlaubt.


Der Vorschlag, der jetzt kommt, basiert auf zwei Ebenen, A auf der inhaltlichen Ebene und B auf der mittlerweile wichtiger gewordenen und deshalb voran gestellten
prozessualen Ebene.


Wie können wir ein alternatives Finanzsystem uns überhaupt selbst gestalten?


...denn es gibt eben sehr Mainstream‐gängige Hypothesen, die Effizienzmarkthypothese auf den Finanzmärkten, die sagt..., wenn man Märkte sich selbst regulieren lässt, dann funktionieren sie am besten.

Allein diese Aussage übersieht ja schon, dass Märkte nicht etwas Naturgegebenes sind, sondern dass
Märkte an sich schon eine staatliche Regulierung sind.
Alle Einzelteile von Märkten, egal ob das das Privatrecht ist, das Eigentum als Institution, das Geld, das auf
Märkten zirkuliert, die Lizenz, die ein Unternehmen haben muss, ... sind staatliche Einrichtungen und
gesellschaftliche Konventionen.


These:   
die Machtkonzentration, die Folge dieser Ideologie ist, blockiert jede effektive, tiefreichende demokratische Veränderung.
Das heißt, wir müssen uns mit der Machtfrage beschäftigen, sonst nützt die Behandlung der attraktivsten Inhalte wenig.


Das alternative Paradigma: "Geld als öffentliches Gut".

Was meint das?
Geld als öffentliches Gut heißt an erster Stelle:
-  dass die Regeln für das
Geldsystem demokratischer als heute zustande kommen sollen,
-  es heißt zweitens, dass
Geld ein Mittel ist, ganz konsequent, Gelderwerb ist nicht das Ziel, ist nicht der Zweck
-  und drittens, dass
der Zweck, dem das Geld und die Verwendung von Geld dienen soll, das Gemeinwohl ist.


Aristoteles hat sogar zwei Begriffe für die Ökonomie unterschieden, Oikonomia und Chrematistike.

Und der wesentliche Unterschied war, dass in der
Oikonomia das Geld als Mittel betrachtet wird, um dem Zweck des Wirtschaftens zu dienen, in seinen Augen war der Zweck des Wirtschaftens das gute Leben und die gerechte Gesellschaft.
Und wenn sich das aber verkehren würde, wenn das Mittel zum Zweck würde, also das Geld zum Ziel meiner wirtschaftlichen oder meiner künstlerischen Tätigkeit, dann hat er das als widernatürlich betrachtet und als Chrematistike bezeichnet. 
Chrematistike ist ein Synonym für Kapitalismus, Kapitalismus bedeutet – Kapital‐ismus, nehmen sie sich in Acht vor allen ‐ismen – die Mehrung des Kapitals ist das Ziel und alles andere ist von geringerer Bedeutung, das genügt als Definition. Also wird auch mein Erfolg an erster Stelle an der Mehrung des Kapitals gemessen.


Oikonomia ist Gemeinwohlökonomie, weil das Gemeinwohl das Ziel ist, dass es allen gut geht in diesem Haus und das muss sich nicht auf die Menschen begrenzen. Und das Geld ist ein wertvolles Mittel, das Kapital ist ein wertvolles Mittel, aber es ist eben nur das Mittel.
Ich möchte aber nicht nur mit Aristoteles meine Gedanken begründen, sondern habe viele, viele
Verfassungen demokratischer Staaten durchwandert und bin sehr häufig fündig geworden, dass genau das so da drinnen steht, dass wir eigentlich genau wüssten, was der Zweck ist und was das Mittel.

Aber die Wirtschaftsordnung ist nicht danach gestrickt. Sie ist genau umgekehrt gestrickt.

Das hat ganz massiv damit zu tun, dass die Grundregeln für die Wirtschaft nicht von uns Bürgerinnen und Bürgern geschrieben werden, weil wir das dann auch in der konkreten Wirtschaftsordnung ausführen würden.

Es braucht für die Entscheidung der Grundregeln der Wirtschaft einen anderen demokratischen
Prozess
.


Und die Idee wäre eine echte souveräne Demokratie. 

Wer ist
die souveräne  - die über allem stehende - Instanz in einer Demokratie?
Das sind
die Bürgerinnen und Bürger.  Sie können die Ordnungselemente jederzeit verändern.

Wir haben vergessen, unsere kollektiven Souveränsrechte auch anzudenken und dann zu entwickeln.




Souveränitätsrechte:

Das Geldregal, also die Ausgabe von Geld, ist ein Exklusivrecht des Souveräns.

-  Oder
die Entscheidung, ein völkerrechtliches Abkommen abzuschließen, ist logischerweise ein Recht derjenigen Instanz, in deren Namen verhandelt wird und für die der Inhalt dieses verhandelten Abkommens gut sein soll.   -   Der Souverän kann dieses Recht delegieren an seine Vertretung, aber wenn das Recht delegiert ist an die Vertretung, sei das jetzt an die Parlamente der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder die europäischen Institutionen, heißt das, dass ich es jederzeit wieder an mich zurückziehen kann, wenn
nicht gewährleistet ist, dass die in meinem Sinne entscheiden.
Und dann bräuchten wir keine einzige Demonstration, wir bräuchten einfach nur unsere Rechte einsetzen

Das erste Souveränsrecht:   Verfassungsgebung

Das erste Souveränitätsrecht bezieht sich auf das Recht, das höchste Dokument der Demokratie zu schreiben.
Wenn Parlament und Regierung selbst entscheiden, welche Macht sie haben, dann ist es so , dass sie sich selbst praktisch die ganze Macht geben und no power for the people übrig lassen. Und dann bleiben uns die
Bettel‐ und Zappelrechte. Oder unverbindliche Anhörungsrechte.
//  z.B. TTIP:  Die Europäische Kommission – wo ist denn die? Höchste Instanz ist sie nicht, Verfassung ist sie auch nicht, ist sie die direkt gewählte legislative Gewalt? Nein, die ist da an vierter Stelle als Exekutivorgan.
Derzeit hat das Exekutivorgan die Macht, ein Anliegen oder die Initiative des Souveräns, die auf rechtlicher Grundlage beruht, mit einem Sachargument abzuschmettern.
Und so eine Machtkonstellation, dass die vierte Instanz mehr Macht hat als die erste Instanz, ist das beste Beispiel dafür, was dabei herauskommt, wenn die Verfassung und die Aufteilung der Gewalten und der Rechte von der Vertretung des Souveräns geschrieben wird und nicht vom Souverän selbst.


Glauben sie, dass irgendjemand in der Bevölkerung vorschlagen würde, ja es darf Bürgerinitiativen geben, aber die Regierung darf darüber entscheiden, ob diese zulässig sind oder nicht? Das ist der derzeitige, faktische Vertragszustand in der Europäischen Union.




In einer
Souveränen Demokratie wäre:

-     
die erste Gewalt die Konstitutive  -  sie schreibt die Verfassung so dass die wesentlichen Grundsatzentscheidungen getroffen werden, dort wo die Bevölkerung ethisch gebildeter ist, als ihre Vertretung   (– nach ganz, ganz vielen wissenschaftlichen Studien, das ist vielfach belegt, die Vertretung hat ein höheres Detail und Fachwissen, aber die Bevölkerung hat ein höheres ethisches Wissen, oder anders gesagt, eine höhere Herzensbildung.)
          /
Und darum geht es, die Grundsatzentscheidung ist:   was soll das übergeordnete Ziel der Wirtschaft sein?
        /Und dann müssen Parlament und Regierung das ausführen.
.
-    
dann die Legislative  -  hat die zentrale Aufgabe, den Verfassungswillen in Gesetze zu gießen.
.
-    
die Exekutive,
.

-    
die Judikative
.
-     und wo auch immer gibt‘s dann als fünfte Gewalt auch die Monetative.


Ein konkretes Beispiel:
Jetzt steht im Grundgesetz – zwei Sätze, und aus zwei Sätzen werden vier Sätze, also wirklich nicht wesentlich länger:
-  Eigentum verpflichtet, Satz eins.
-  Satz zwei: Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Stimmt dem irgendjemand nicht zu? Das Grundgesetz spricht uns aus dem Herzen, alleine, es bleibt völlig wirkungslos, wenn dann nicht der dritte und der vierte Satz folgen.
-  Der dritte Satz könnte zum Beispiel sein: Deshalb müssen alle Unternehmen
eine Gemeinwohlbilanz erstellen.
-  Und vierter Satz: Und bessere Gemeinwohlbilanzergebnisse, sprich höhere ethische Leistungen, führen zu einer relativen Besserstellung der betroffenen Unternehmen, Banken, Investoren oder Kunden, in der Bedeutung, dass die ethischen Produkte und Dienstleistungen preisgünstiger werden für die Endverbraucherinnen oder für die Investorinnen.
Aus zwei Sätzen vier,dicker wird es nicht.




Wichtige Konstititions-Aufgabe des Souveräns:  Grundsatzentscheidung über das Geldsystem

Instrument:  Geldkonvent

Der Konvent, den wir uns andenken, ist nicht auf Bundesebene zuerst, sondern auf der kleinsten politischen Einheit, nämlich auf kommunaler Ebene.

Erste Ebene:   ein kommunaler Wirtschafts-Konvent, oder Geldkonvent in diesem Fall ...

//die Idee wäre, dass sich
im Zeitraum von einem Jahr  eine bestimmte Anzahl (50-100) von durch verschiedene mögliche Verfahren gewählte Bürgerinnen und Bürger  (5-10 mal)  in einem Geldkonvent treffen und sie behandeln die zehn oder zwanzig Grundsatzfragen der Geldordnung, die wesentlichen Fragen.

Und zu jeder Frage bereiten sie in Recherche-Phasen verschiedene Alternativen auf, auch unterschiedliche, auch einander widersprechende Alternativen, weil es ja unterschiedliche Meinungen gibt.

--- Das ist kein Problem. Problem A wäre nur, dass wir sie nicht wertschätzend untereinander austauschen und Problem B, dass wir kein sinnvolles Werkzeug zur Hand hätten, unterschiedliche Meinungen zu einer für alle möglichst zufriedenstellenden Entscheidung zu bringen.

---Werkzeuge:
.
-   gewaltfreie Kommunikation
.
 systemisches Konsensieren 
/  so dass es möglich sein wird, innerhalb von einem Jahr die zehn Grundsatzentscheidungen für den demokratischen Geldkonvent zu treffen. Dann ist die Entscheidung auf kommunaler Ebene getroffen.


Die
Kommunal-Geld-Konvente wählen dann am Ende des Jahres  die

Zweite Ebene:   je eine delegierte Person in einen Bundes-Geld-Konvent

Diese Ebene bereitet die finalen Alternativen auf:

 die am häufigsten gebrachten Themen werden zusammengestellt zu den
Schlüsselthemen und die bei diesen am häufigsten gebrachten Themen am energiereichsten vertretenen Alternativen werden als die finalen Alternativen aufbereitet und dem Souverän zur Abstimmung gestellt.

Das
Ergebnis wäre die GELDVERFASSUNG.  
Zwei, drei Seiten, vielleicht allerhöchstens fünf Seiten und das sind dann die Ordnungselemente für das demokratische Geldsystem.
Es braucht zwanzig verschiedene Reformen an der Geldordnung und wir können sie alle gelassen miteinander besprechen und in der Systemsicht uns dann für die zehn, zwanzig wichtigsten entscheiden.

Über ein bloßes Entweder‐Oder‐Denken sollten wir in der nächsten Zeit hinauswachsen und in ein Sowohl‐als‐auch kommen, aber natürlich nicht mit einer Million Reformen, sondern mit zehn oder zwanzig Reformen.

Wir schauen uns einfach die wichtigsten Elemente einer Geldordnung an:
/am Beispiel des Themenbereichs:   es darf nicht sein, dass private Banken mit Steuergeld gerettet werden, es darf nicht sein, dass ein Unternehmen so viel Marktmacht hat, dass es das demokratische Gemeinwesen erpressen kann.
Logische Folge: es braucht eine Größengrenze für Banken.
/Vorschlag z.B. irgendwo zwischen 20 und 30 Milliarden würde ich, aus dem Bauch heraus, eine Obergrenze für Banken setzen.
/Im konkreten Entscheidungsvorgang würden wir dann verschiedene Schwellen vorschlagen und auch argumentieren, einschließlich der Grundsatzfrage , ob es überhaupt eine Größengrenze für Banken braucht? Wenn wir zum Beispiel die Schwelle bei 50 Milliarden ansetzen würden, dann hätte die Deutsche Bank noch 1980 keinen Handlungsbedarf gehabt, heute müsste sie in ungefähr sechzig Teile zerlegt werden, falls sie diese Größenschwelle einhalten möchte.

//
Wie wird jetzt abgestimmt? Das Verfahren haben nicht wir entwickelt, sondern Mathematiker, weil sie
als Mathematiker vom einfachen Mehrheitsprinzip oder auch von der qualifizierten Mehrheit beleidigt
waren, weil es einfach so viele andere, so viele bessere Möglichkeiten gibt, aus mathematischer, gar
nicht einmal aus ethischer Sicht.
Es dürfen mehrere Vorschläge gemacht werden, und es werden alle Vorschläge abgestimmt.
-   Wir messen
aber nicht die Zustimmung zu den vorliegenden Vorschlägen,
-    sondern
wir messen den Widerstand dagegen.
Und da ist eine ganz tiefe Weisheit dahinter. Nämlich, jede Regel – egal ob die jetzt gültige Regel, oder irgend eine alternative Regel – schränkt die Freiheit von uns Bürger und Bürgerinnen mehr oder weniger ein und löst einen gewissen Schmerz in der Bevölkerung aus, größer oder kleiner. Und dieses Verfahren erlaubt uns, diejenige Regel ausfindig zu machen – hier wirklich schwerkraft‐gleich – die den geringsten Summenschmerz in der Bevölkerung auslöst und die Freiheit, von uns allen zusammen genommen, so gering wie möglich einschränkt.
Das ist der Freiheits‐Begrenzungs‐Minimierungs‐Ansatz, etwas technisch gesprochen.

/// Sie hören den Vorschlag, Sie hören den Text, Sie hören auf ihr Herz, Sie fühlen nach dem Schmerz und wenn da kein Schmerz ist, dann haben sie keine Widerstandsenergie, dann wollen sie nicht protestieren gehen und dann heben sie auch keinen Arm.
/// Wenn sich da etwas regt, leisten sie einen leichten Widerstand und heben einen Arm, mit der vorhandenen Energie.
/// Wenn es höllisch weh tut, dann haben sie ganz viel Widerstandsenergie, dann blockieren sie diese Entscheidung, also hier müsste ich wahrscheinlich auswandern, wenn das in die Verfassung einginge.

Im Wirtschaftskonvent entscheidet nur der Souverän, welche Fragen überhaupt entschieden werden, das ist die Kompetenzkompetenz.
Ad-hoc können immer noch bessere Vorschläge ergänzt und zur Abwägung gebracht werden.

Wichtig dabei dass mindestens zwei Vorschläge abgestimmt werden: 
-  der aktuelle Zustand, denn es muss mindestens auch der Widerstand gegen den aktuellen Zustand gemessen werden, weil es sein könnte, dass jeder vorgeschlagene Alternativzustand noch schlechter ist. 
Es muss dem Ist‐Zustand, dem Status quo die Chance gegeben werden, dass er akzeptabler ist, als alle vorgeschlagenen Alternativen, deshalb gibt es immer mindestens zwei Vorschläge und es gilt: Sie hören den Vorschlag, sie hören ihren Schmerz und sie zeigen ihren Widerstand dagegen.

Wir haben keinen dogmatischen Ansatz, wir haben einen demokratischen Ansatz.  Was der Souverän entscheidet, ist dann das Grund-/Verfassungs-Gesetz.

Und die
Folge davon ist entsprechend dem Verfassungsgrundsatz von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums:  eine Gemeinwohlprüfung.