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gw/ Beitrags-Chronologie |
Berau, 18.12.2018 |
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Man schwächte in meinen Augen
das beachtliche Hebel-Potential eines ESt-, (nicht USt-), -freien
BGE für die Gestaltung
einer sozial wie ökologisch angemesseneren EINKOMMENS-ORDNUNG
in meinen Augen erheblich, würde man mit irgendwelchen
Anrechnungs-Modellen arbeiten.
(Diesbezüglich also klare
Ablehnung !!)
***
Zur Erläuterung meines BIP-bezogenen BGE-Modells :
Es muss für meine Begriffe
ein BGE geben
mit GRUNDGESETZLICH
VERBRIEFTEM RECHT auf EIN DRITTEL des jeweils erwirtschafteten BIP
(entspricht im Umfang annähernd dem heutigen Sozial-Budget).
Dieses BGE hätte lebenslang und
bedingungslos den Grund-Lebens-Unterhalt zu gewährleisten,
einschließlich wichtiger Grundsteine der Daseins-Vorsorge
(Ausbildung, Gesundheits- &
Pflegekosten, Grundrenten !).
Beides gehört , denke ich,
würde-gemäß in der Kompetenz jede/r/s einzelnen verortet.
*
__________________________________________________
Entsprechend sollte es
grundgesetzlich verankerte BUNDESBANK-AUFGABE sein, 1/3 BIP (=
derzeit ~1000 Mrd €/Jahr)
monatlich als zentralbankseits zinsfrei geschöpftes Geld unmittelbar
an die BGE-Berechtigten zu überweisen.
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200 Mrd vom BGE
(derzeitige Gesundheits-&Pflegekosten ~ 400 Mrd €)/
200 €/Bürger/in sollten
bürger/innen-seits an einen neu zu schaffenden PGF
(ParitätischenGesundheitsFonds)
gehen,
gebunden an ein neues ausnahmslos
gemeinnützigkeits-pflichtiges Gesundheits-&Pflegesystem !!
// davon landeten dann wiederum 15
% als USt im Staatshaushalt ( =
30 Mrd €)
300 €/Kind/Mon (~
25 Mio bis 25 Jahre) vom BGE sollten
Ausbildungssparverträgen vorbehalten sein = 90 Mrd
* vom verbleibenden monatl.
verfügbaren BGE gingen damit an die Staatskasse:
–
USt Erw (15% von 800
€/Mon verbleibendem BGE = 120 €/USt/Mon> = 1440 €/Erw./Jahr > /~ 58
Mio/Erw = 83,5 Mrd
USt/Erw /Jahr v. BGE
–
USt /Ki bis 25 Jahre
(15% von 500 €/Mon verbleibendem BGE = 75 €/USt/Mon > = 900
€/Ki/Jahr > /~ 25 Mio/Ki =
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
*
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Das 2. BIP-DRITTEL (1000 Mrd
€, bei BIP insgesamt ~ 3000 Mrd €)
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hätte über neu zu durchdenkende
Besteuerungs-Strukturen
in das jährliche STEUER-Aufkommen zu fließen
Staatseinnahmen dann ~:
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege
Bürger/innen
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege
Unternehmen ausgemittelt
83,5 Mrd Ust/Erw /Jahr v. BGE
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
=
196,0 Mrd aus dem BGE
ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
196,0 Mrd aus dem BGE
ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
300,0 Mrd 15% USt aus 2000 Mrd €
(= 2/3 BIP) = 300 Mrd €
x Mrd ESt aus
Arbeits-Einkommen ~ x % dynamisiert aus 2000 Mrd €
(= 2/3 BIP)
+ x Mrd ESt aus
Vermögens-Einkommen (!) = ? – + …St ? >
+ x Mrd Erbschaft, Gewerbe,
Energie, KFZ, Grund(erwerb), …
~ 1200,0 Mrd verfügbare
Staatseinnahmen/Jahr
(bei: Staats-Haushalts-Entlastung
gegenüber heute in Höhe von ~ 250 Mrd € !! (keine
RV-/ALG-/…Zuschüsse mehr ) + (bei
Unternehmens-Lohn-Nebenkosten-Entlastung (RV,ALV) von ~ 70 Mrd. €)
Staatsausgaben –
Verwendungs-Vorschlag z.B.:
1000,0 Mrd Erstattung BGE an
Bundesbank
von den verbleibenden ~ 200 Mrd €:
25,0 Mrd – für ZINSEN
40,0 Mrd – für Exekutivaufgaben
(Verwaltung, … , Polizei, Justiz,
Steuern&Abgaben,
Strafvollzug, Bildungsstätten,
Lehrkräfte-Bildung, Vorgaben&Kontrolle des PGF
(parität.GesundheitsFonds /// zur Hälfte (200 Mrd.) pro Kopf aus
dem BGE zu
leisten / und zur Hälfte (200 Mrd.)
unternehmens-seits gemäß Umsatz), …)
35,0 Mrd – für Infrastrukturelle
Eigenbetriebe (Netze (Strom, IT, Verkehr),
PLATTFORMEN (f.
Organisation & Mediale Kommunikation von
Auditativen, f.
Genossenschafts-Bildungen, f. Bildungs-/…
-Gutscheine, f.
Erwerbsarbeit, …), ÖPNV,
Abfall-&Wertstoff-Management, …)
10,0 Mrd – für
Pensions-Versorgungs- & Übergangs-Leistungen im
KV-&Rentenbereich
25,0 Mrd – für
Struktur-&Raumordnungs-Konzepte & -Aufträge sowie
Strukturwandels-Förderungen (bes. Landwirtschaft, Bergbau,
Rüstung,
Renaturierungen, zu entschädigende
Bodenrechts-Eingriffe, Sozialwohnungs-Bau…)
28,0 Mrd – für Bildung +
Forschung, öff. Einrichtungen im Kulturbereich
3,0 Mrd – für Nothilfen
10,0 Mrd – für Kooperations-BGEs
an Menschen in wirtschaftlich bisher
benachteiligten
Ländern
20,0 Mrd – für Verteidigung
= 196 Mrd €
*
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Das 3. DRITTEL des BIP ( =
derzeit ~1000 Mrd €)
realisierte sich als neu dynamisiert ESt-pflichtiges
ARBEITS-EINKOMMEN – zusätzlich zum BGE.
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So konstruiert, erscheint mir
ein BGE von derzeit 1000 €/Mon/Einwohner/in an (jede/n
Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 35 (?) Jahre
hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang
monatl.) mit allenfalls
2-jährigem Vorlauf einführbar – via :
– GG-Erweiterung:
/Grundrecht BGE
/PGF
– schlank anzupassendes
Steuersystem mit klaren Regeln insbesondere für
Welt-Konzerne
– Übergangsregelungen für erworbene
Renten- & Pensions-Anwartschaften
– weiterhin Tarif-Pflicht,
Kündigungsschutz, keine sachgrundlos befristeten
Arbeitsverträge, Recht auf
Teilzeit…
– PGF-Konzept-Entwicklung und
-Etablierung von ggf. 3 (?) konkurrierenden
PGF-Institutionen
– neuer Gesetzesrahmen für KVen:
nur noch Gesundheits- &
Pflege-Zusatzversicherungen plus
privaten ALV für höhere
Arbeitseinkommen
ERGEBNIS:eine lebenssituations-gemäß flexibel und jederzeit weitgehend absturz-abfedernd gestaltbare EINKOMMENS-ORDNUNG mit gegenüber heute verstärktem Vertragsparteien-Gewicht auf der Erwerbsarbeits-Seite… (bei entsprechenden Rechts-Vorgaben !) |