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von Gesellschaft, Wirtschaft
& Politik um dieBasis-
Institution eines
BEDINGUNGSLOSEN
GRUNDEINKOMMENS !
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gw Feb 2018  /  KURZFASSUNG  des hier vorgeschlagenen Konstrukts

eines BGE/ Bedingungslosen-Grund-Einkommens

//Langfassung als PDF

_________________________________________________________

 

 Es geht um unser Recht auf Leben,
auf Gebraucht-Werden und Anerkannt-Werden dafür,
dass unser  a l l e r   A r b e i t   viel mehr umfasst, als bloße Erwerbsarbeit

und deshalb endlich als Kostenfaktor des erwerbsarbeitichen Sektors mitgedacht werden müsste !!

Mittelbar   e r a r b e i t e n   schließlich a l l e
(in den unterschiedlichsten frei wählbaren oder aufgezwungenen Zuschneidungen)
Tag für Tag den n i c h t erwerbsarbeitlich organisierten Teil des Güter-Einkommens a l l e r
- und das unter Hinnahme seiner bisher längst wieder zunehmend unfairen Verteilung ! ...


Es geht um die Chance und die Notwendigkeit, Arbeits- und Einkommenssituation hierzulande und anderswo so neu aufzustellen, dass für Machtausgleich und Menschenwürde besser gesorgt ist/werden kann, als aktuell !



 
Jens Berger 5.1.2018

Das Grundeinkommen ist kein „No-Brainer“   |    Nachdenkseiten

Teilzitat:

"
Aber das ist doch einfacher zu haben. Wenn es durch mein Dach tropft, dann rufe ich doch auch erst einmal den Dachdecker und plane nicht gleich den Komplettabriss. Ein simpler 1Wegfall der Sanktionen des SGB II, eine 2Bürgerversicherung mit 3Steuersubventionen für Geringverdiener und eine 4Neuregelung der Aufstockerpraxis würde für die gestressten prekären Kreativen doch genau die gleichen Effekte haben. Warum sollte man eine gigantische Umverteilungsmaschinerie in Gang setzen, wenn es kleine, überlegte Eingriffe in ein sehr gut funktionierendes System auch tun? Das sind doch die sprichwörtlichen Kanonen, mit denen man auf Spatzen schießt.



gw/     Ich zähle 4 Reparatur-Komplexe,
die hier mit der 1000sten ´Stellschraube´ zu weiterer Blähung vorgeschlagen werden.

D a s ist in meinen Augen unerschöpflich-erschöpfend,
Gestrüpp-Erweiterung wie auf den meisten Gesetzgebungs-Einöden,
die unsere Steuer-, Sozial-, Wirtschafts- Arbeits- und sonstigen Rechte mittlerweise ´auszeichnen´
- gut gemeint (ggf. (!)), aber erstickend für die Meisten von uns allen,
die wir im Grunde keinerlei Einfluss mehr nehmen können !





Einfache und klar überschaubare Konstrukte kann man wechseln,
wenn klar wird, dass Entwicklungen eingetreten sind, denen zufolge sie keine Fairness mehr gewährleisten.

Unüberschaubar gewordene und zahllosen Konzerneinflüssen zum Opfer gefallene Konstrukte muss man in meinen Augen sogar wechseln, sprich geeignet neu ansetzen und aufstellen.
Nichts anderes bringt wieder Fairness ins Leben...
Schleichende Entmächtigungen verlangen zuweilen klar akzentuierte Wieder-Ermächtigungen.


Teile und herrsche ...
- Stellschraubenpolitik leistet diesem Prinzip leider immer wieder dann Vorschub,
wenn bisherige Konstrukte aus dem Ruder laufen:

in meinen Augen befindet sich der Zuschnitt unseres bisherigen Sozialsystems
in einem Zustand wachsender Demokratie-Unverträglichkeit
mit den entsprechenden Verlusten von Menschenwürde...

... im Interesse des Souveräns, von uns Bürger/inne/n also, entstand das mit Sicherheit nicht !





BGE als ´Umverteilungsgeld´ zu denken und zu kostruieren, wäre eine Möglichkeit...


Ein BGE auf weiter oben erläuterter Grundlage wäre hingegen
ein zentraler Baustein einer neu angesetzten E i n k o m m e n s o r d n u n g !


Unser BNE beträgt zwischen 3000 und 4000 Mrd.

Das bisherige Sozialbudget beläuft sich auf gut 900 Mrd.


Wenn man also statt rd. 900 Mrd. traditioneller ´Sozial´kosten

1000 Mrd BGE-Kosten (1000 €/Mon) ansetzte,

käme das Staat, Unternehmen und Bürger insgesamt
zunächst einmal 100 Mrd. teurer als das bisherige Sozialbudget.



Gesamtgesellschaftlich
fielen jedoch aus dem Bereich der traditionellen Sozialversicherungskosten
rd. 530 Mrd weniger an:
/die traditionellen Staatszuschüsse zu den Sozialversicherungen (rd 130 MRD) ,
/die bisherigen Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen (rd 200 Mrd),
/die bisherigen Anteile an den Sozialversicherungen der Arbeitnehmer (rd 200 Mrd)

// ALV + RV, fielen weg

>> das machte verbleibende rd. 330 Mrd €
gesamtgesellschaftliche Entlastung durch ein BGE
(Staat, Unternehmen, Bürger)...




... Einzig Gesundheitskosten fielen wieder zusätzlich an,
hälftig aber dem BGE zuzuordnen, als dessen arbeitnehmenrseitigem Teil

/ ggf. Geeignetes Konstrukt:

Gesundheits- & Pflege-Kosten nicht als Versicherung organisiert,
sondern über einen hinreichend bestückten
zentralen Paritätischen Gesundheitsfonds (PGF)
in Höhe von aktuell wohl rd. 300 Mrd (bei Bedarf mehr - via einfacher Parlamentsentscheidung !!!)

> je 150 Mrd AN + AG
--- private Zusatzversicherungen bei Interesse und Kapazität in K- &Pf- Vs
--- ansonsten Komfortabilitätserweiterungen zivilgesellschaftlich flexibel je nach Möglichkeiten individuell zu organisieren.




> das zusammen machte ein BGE problemlos finanzierbar:
:

Denn rd. 1100 Mrd kämen steuerlich zusammen,
reorganisierte man die EINKOMMENS-ORDNUNG wie folgt:

- Setzte man ein im Durchschnitt etwa auf 18 % ausgelegtes, geeignet dynamisiertes Einkommensteueraufkommen an - ergäbe das: rd. 560 Mrd jährl. Steuereinnahmen (vgl mein mögliches Beispiel: S.3)

- und ein auf 15 % sogar reduziertes Umsatzsteueraufkommen (vgl. mein mögliches Beispiel, S.3):
 ergäbe das weitere: rd. 450 Mrd
/// alle sind ja Umsatzsteuer-Zahler !

Damit wären die 1000 Mrd BGE-Kosten unmittelbar und problemlos finanziert !



>>> das BGE wäre 100 Mrd teurer als bisheriges Sozialbudget

>>> eine geeignete Einkommenordnung im EST & UST-Bereich
brächte die 100 Mrd BGE/größer als Soz.-Budget zum Ausgleich

>>> aus dem Entlastungsbereich ballancierten :
- für Unternehmen & Bürger eingesparte rd. 200 Mrd
- und für den Staat eingesparte rd. 100 Mrd
die BGE- bedingten Belastungen aus !
und stünden für Ausgaben zur Verfügung

- hinzu kämen für die Erfüllung weiterer staatlicher Aufgaben
rd. 150 Mrd aus übrigem Steueraufkommen



Natürlich flössenen die USTn - gesundheitshalber wie sonst ausgegebener BGE- & PGF-Gelder-
dabei in die Staatskasse...

... (aber nicht ´zurück´, denn der Staat ´vergäbe sie nicht als ´Sozial-Leistung´
- er führte einfach die Einkommensordnung aus,
deren zentraler Baustein aus einem BGE und einem entsprechenden Steuersystem
bestünde
!!!

Auch kann es dabei betreffs der EST nur darum gehen,
alle nicht BGE-Einkommen unabhängig von ihrer Art 
mit durchschnittlich x Prozent dynamisch zu besteuern
- das jedenfalls, wie ich ihn verstehe, ein wichtiger Impetus der BGE-IDEE.




Ein BGE von Geburt bis Tod
sorgte auch und gerade für Alleinerziehende für eine deutlich komfortablere Ausstattung
- aus Recht, nicht als Hilfe!

Und die meinem Vorschlag nach dem BGE zu implantierenden Grundbestimmungen,
was Spar -Rücklagen für Ausbildung und Rente angeht,
brächten darüber hinaus eine hochbeachtliche Abfederung eventueller Altersarmut (die so gut wie nicht mehr vorkäme),

wie sie mir durch keine denkbare Stellschraubenverbesserung unserer gegenwärtigen Systeme
auch nur annähernd erreichbar scheint !!!


Es geht darum, auf Alimentation setzende Sozialsysteme wie die aktuellen
durch eine von Grund auf faire Einkommensordnung zu ersetzen,
in der staatliche Hilfe Ausnahmefall bleibt !!!



Erworbenes im Renten- & KV-Bereich brauchte dabei im übrigen nicht angetastet zu werden:

Eine gewisse Differenz zur gegenwärtigen Regelung
existierte nur im Bereich der über 1000 € liegenden
ALG I - & Rentenanwartschaften - -- Übergangsrege
lungen wären erforderlich für erworbene Ansprüche
oberhalb der 1000 € BGE :

~ 100000 Rentner haben heute mehr als 1000 € Rente
// angenommen, alle von ihnen hätten 1000 € Rente mehr
als das BGE im Monat > 100000 € x 1000 € = 100
Mrd €/Mon x 12 Mon = gerade mal: 1,2 Mrd €/Jahr
wären übergangsweise staatlicherseits zusätzlich zum
BGE aufzubringen ... - im Schnitt vielleicht 10 Ja
hre lang in natürlicherweise abnehmendem Umfang.

// Ähnliches vermutlich noch einmal in KV-Bereich



/// Bedenklichkeits-Stichwort ´EU-Verträglichkeit´:


Nichts, denke ich, späche z.B. gegen Folgendes :
(- also kein Problem mit der EU-Mitgliedschaft - dafür  Nachahmungsmöglichkeit !)

# jede/r STAATSBÜRGER/IN & jede/r EU-BÜRGER/IN mit 3jähriger Wohnsitznahme in D mindestens (! - sonst Rückerstattungspflicht des 1/2
BGE ́s !)
# jede/r ANERKANNTE ASYLANT/IN
# jede/r AUFGENOMMENE KRIEGSFLÜCHTLING, der nach 1 Jahr Wohnsitznahme in D :
1. Deutschkenntnisse (Level X),
2. ein Zusatzeinkommen von mindestens 500 € /Mon. nachwiese,
3. die/der nachgezogenes Kernfamilienmitglied wäre >
//sie/er erhielte z.B. als solches im 1. Jahr 1/2
BGE in Höhe von 500 € ~ (für die Kinder bestünde auch in der
Folgezeit bis zur Rückkehr ins Herkunftsland bzw. zum Wechsel in den
Einwandererstatus zu dessen Bedingungen das Recht auf das 1/2 BGE);
//ab dem 2. Jahr etwa müssten Ehepartner/innen Deutschkenntnisse (Level
X) + ein Zusatzeinkommen von ~ 200 €/Mon. nachweisen, um ebenfalls
volles BGE zu erhalten...




/// Bedenklichkeits-Stichwort ´Kaufkraftfolgen´
:

Da erwüchse aus rd. 250 € Differenz zwischen Hartz IV+Wohngeld heute zu 1000 e BGE morgen,
tatsächlich so etwas wie überschießende Kaufkraft, wie manchen befürchten ??
Immer wieder heißt es doch, die Binnennachfrage müsse gestärkt werden, damit die Wirtschaft laufe !  Und mehr als eine höchst bescheidene Stärkung käme da ja wohl nicht heraus  - bedenkt man die Wohnungskosten, die wir infolge versäumter wie verfehlter Strukturpolitik ins Uferlose haben schießen lassen ???

/// Bedenklichkeits-Stichwort ´Finanzierungslücken´:

Sie hiengen vom gewählten Konstrukt für ein BGE ab.
- ich sehe nicht, dass solche unvermeidbar wären ( vgl..oben) !

Erhöhter Umsatzsteuersätze bedürfte es schon gar nicht
- im Gegenteil bei einem Steuersystems-Konstrukt, wie oben dargelegt, könnte man sie senken !


/// Bedenklichkeits-Stichwort ´Rezession´:

/// Und: Angenommen, die zu erwartenden Digitalisierungseffekte wären so hoch, wie manche prophezeihen ...
( also: nicht (wie lt. Handelsblatt vom 1.2.2018) 14,5 Mio von Hartz IV betroffene Menschen in D lebten - bei 5,7 % Arbeitslosen, sondern rd 30 Mio bei rd 12 % Arbeitslosen ... und dem bereits gegenwärtigen Problem:
(" Trotz verstärkter Vermittlungsbemühungen der Jobcenter sank die Zahl der Hartz-IV-Dauerbezieher bundesweit zwischen Dezember 2014 und Dezember 2015 lediglich um 0,8 Prozent auf 2,6 Millionen.)...

... dann hätten wir, ohne dass es irgend jemand projezierend ausrechnen müsste ...
(und wir werden es leider wohl haben) zu erwarten:
- ein deutlich sinkendes Steueraufkommen,
- & deutlich sinkende Kaufkraft,
denn die neu arbeitslos Werdenden fänden ihre alte Kaufkraft abgeschmolzen auf auf Hartz.IV-Dimension !
//also: auch für unser bisheriges Sozialbudget zu wenig Geld...


- Wir hätten aber in jedem Falle ganz passabel begrenzende Einflüsse auf die gegenwärtigen Einkommensordnungs-Absurditäten in einem gut und klar vereinfachend umgestellten E- & UST-System untergebracht,
die ich ansonsten an keinem Stellschraubenhorizont,
wie ihn offenbar etwa Butterwegge & Co aufrecht erhalten sehen wollen,
entdecken kann !
(- auch dies im Vorhinein im übrigen sicher nicht irgendwie verlässlich auszurechnen...)


- Und: wir hätten gesellschaftlich-wirtschaftliche Transformations- Spielräume,
wie sie ein BGE bereits im Vorfeld und parallel zu Digitalisierungs-Disruptionen
aus der Mitte der Gesellschaft heraus statt von oben wachsen lassen könnte
- im Wege vielfältigster selbstgesteuerter und -entwickelter Arbeitsorganisations- Konstrukte
mit Anregungsqualität u.U. sogar für künftige Konzern-Organisations-Fragen...





///// Entfaltete man also mit aller Energie eine endlich zielführende BGE-Diskussion,
 mmag es sein, dass am Ende selbst Unternehmen umschwenken
auf Neuaufstellungen im Wirtschafts- wie im Politik-Bereich,
die heutige Unwägbarkeiten und Bedrohungen aus unseren Systemen
als herausentwickelbar und belebend erscheinen ließen
wie ein BGE
,
das ihnen steuerlich ggf. ein wenig Belastenderes als heute (? kann ich nicht durchschauen),
 aber gewiss nicht irgendwie rezessionsbewirkend Problematisches abverlangte...




Sänke freilich unser BNE, (auch dazu bräuchte es wohl keiner projekiven Rechnungen en detail):

- etwa wegen der nächsten Fianzmarktblase (nicht eben unwahrscheinlich, oder?)...

- oder auch nur weil wir durch eine Neuaufstellung unserer Einkommens- ordnung das ´scheue Reh Kapital´ verjagten
(nichts Zwingendes ja wohl, sondern Resultat eines Sich-Wegduckens vor Gemeinwohl-Pflichten !!)...

dann
wäre nicht nur ein BGE nicht finanzierbar, sondern auch die 900 Mrd Sozialbudget von heute nicht !!!



Ganz abgesehen von den weiteren Bedrohungen unseres BNE:

- die von uns geschaffenen Ressourcenprobleme, die unweigerlich zu zunehmend heftigen wirtschaftlichen Crashs führen werden...
- die Geldmengen-/Schuldenproblematik unseres Geldsystems...
- die immer wirtschaftsinteressen-abhängigeren politschen Abläufe, in denen Wiederermächtigung verlorener Volkssouveränität immer weniger zu gelingen vermag...,


die sämtlich Neuaufstellungs-Start-up-Kreativitäten grundlegend veränderter Art erzwingen werden,
wenn wir sie nicht selbstbewusst endlich und dynamkisch beschwingt in unseren Horizont holen !!

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Die Alternative wäre ein Abkippen unserer Überflussgesellschaft
in Überflüssigkeitsverhältnisse
für wachsende Teile der Erdbewohnerschaft ...




//Langfassung als PDF