Parteien BEKLEIDEN FALSCHE POSITIONEN ALS ORGANISATOREN
VON STAATSGEWALTEN !!
.
Wer
Politik als Herrschaftsorganisation
denkt und ausagiert (sehen möchte). . . ,
– für den sind auch P a r t e i e n
Herrschafts-Faktoren.
. .
Wer hingegen
Gesellschaften als lebendigen Organismus
denkt, dessen Teile in k e i n e m wechselseitigen
Herrschaftsverhältnis stehen sollten,
. . .
. . . sondern ihren jeweiligen inneren wie äußeren Austausch auf das Vielschichtigste untereinander möglichst lebendig – also variantenreich – aus sich heraus regelnd vollziehen (wenn wir sie lassen !), ohne dass dabei so etwas wie Herrschaftsverhältnisse am Werk wären . . .,
–
für den
können P a r t e i e n einfach nur
horizontbildende Mit-Kommunikations-Funktionen
haben. . .
D a n n bedingen einfach jeweils auf Art X vollzogene bzw. sich entwickelnde Lebensweisen und -Bedingungen andere Abläufe als andere . . .
– Ballancefindungen erfolgen schwingend. . .
– also nicht dominant bürokratisch oder partei- bis
lobby-bestimmt wie zumeist, wenn Menschen bisher Regelgefüge
errichten. . . !
PARTEIEN wie bisher mit V o l k s v e r t r e t u n g s – F
u n k t i o n
e n verbunden zu sehen und zu verbinden, .
. .
. . . das entstammt machtpolitischem – so oder so . . .
kratischem/.
. .archischem – Erzwingungs-Denken . . .
– kann also nur zur Bildung von M a c h t – U n w u c h t e
n verführen. . .
Fatalerweise heißt es aus solchen Horizonten heraus zu den
Partei-Funktionen
im
§ 1 (2) ". . . sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen. . . " und in § 2 (1): "(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."
. . . deshalb: 25.11.2019 gw /
.
W i e w ä r e e s, w i r b e g r i f f e n
angesichts der Gesetzes – und Verordnungs-Ungetüme, die wir
seit Jahrzehnten babelgleich türmen, so dass vorne und hinten
immer weniger zusammenpasst und alle auf erleichternde
Algorithmen hoffen, oft ohne auch nur zu ahnen, welchen
Steuerungs-Ungetümen sich sich und alle damit ausliefern. . . ,
– wie wäre es, wir begriffen, . . .
. . . d a s s wir dringend a n d e r e R e k r u t i
e r u n g s – S t r u
k t u r e n für unsere Volksvertreter/innen brauchen als
bisher ! ! !
. . . – w i e w ä r e e s, wenn wir als Wähler ganz
gezielt
ausschließlich d i e M e n s c h e n w ä h l t e n, die
uns überzeugen damit, w i e sie im Vorfeld von Wahlen bzw.
als aktuelle Mandatsträger u n s e r e jeweils
wohlabgewogenen F r a g e n b e a n t w o r t e n. . .
und unsere mitbürgerliche Diskurs-Partnerschaft suchen?
– darunter sicher auch Fragen zu persönlichen
Partei-Horizonten
und -Bindungen. . .
– und selbstredend solche zu sonstigen Verbands-Bindungen und
-Aktivitäten.
. .
(Wahrhaftigkeitsverstöße hätten hier, spätestens sobald
gerichtlich
erwiesen, zum automatischen Verlust von Bewerberstatus bzw.
Mandat zu führen !)
– und nicht zuletzt solche zu Bildungs- Berufs- und Milieu-
und
sonstigen Welt- bzw. Amts-Erfahrungen und daraus bezogenen
politischen Impulsen und konkreten Gestaltungs-Vorstellungen für
Bereich A-X. . .
. . . und wenn einfach die/der mit den meisten Stimmen gewählt
wäre – und bei
Nachrüch-Bedarf die/der mit den nächstmeisten Stimmen
nachrückte. . .
. . . – w i e w ä r e e s, wenn wir p o l i t i s
c h e n B a s i s – B
e z u g
nicht dadurch kompliziertest herbeizukonstruieren trachteten,
dass wir ständig alle und jeden über heftigst bürokratisierte
Partizipationsabläufe als Mandats-Imperatoren in Anspruch nehmen
zu wollen propagierten . . .
– – vgl dazu Live-Interview vom 8.3.2021
:
–
sondern w e n n w i r mit der Errichtung von k o m m u
n i k a t i o n s f ö r d e r n d e n W A H L K R E I S – P
L A T T F O R M E N die jeweiligen Wahlkreisbürger, die
Leute mit Lust auf ein künftiges Abgeordneten-Mandat und die
aktuellen Mandatsträger/innen. . .
. . . i n lebendigem A u s t a u s c h h i e l t e n
über die je sich entwickelnden Anregungspotentiale vor Ort
und aus den übergeordneten politischen Einheiten zurück. . . ?
Das offenbar beliebte Mantra vom
´Imperativen
Mandat´
konterkariert in meinen Augen die Funktion eines Parlaments,
dessen Abgeordnete d a s gemeinsam und entscheidungs-offen
zu erörtern hätten, was die Wähler von Wahlkreis X schließlich
gerne ggf. anders geregelt gesehen hätten als die Wähler von
Wahlkreis Y usf..
PARLAMENTS-BERATUNGEN s o l l t e n das je ortsspezifisch
Vorbeleuchtete und Gewünschte i n e i n e
n unmittelbar a l l e A s p e k t e sorgsam z u s a
m m e n f ü h r e n d e n A u s t a u s c h b r i n g e n, .
. .
. . . um es a m E n d e möglichst w e i t e r e n t w i
c k e l
t konsensierend abzustimmen – v e r m i t t e l s d e s
einzelnen, ja seiner persönlichen Horizonte und
Diskurs-Fähigkeiten wegen vor Ort gewählten A b g e o r d n e
t e n. . . !!
. . . verwechseln wir hier und anderswo Menschen bitte nicht
mit
Prozessoren . . . !
. . . und bestehen wir auf der Erwartung an gewählte
Abgeordnete,
dass sie die jeweils angebrachten Argumente und Verhältnisse
sorgfältiger und informierter erörtern und konsensieren, als das
für letzthändige Abstimmungen seitens der Gesamtwahlberechtigen
(wie von Siber im oben verlinkten Interview skizziert) je auch
nur annäherungsweise erreichbar wäre. . .
– Volksbegehren und Volksentscheide sind etwas für die großen Themen von Krieg und Frieden bzw. für Veränderungen in irgendwelchen System-Prinzipien, nicht für den breiten Regelungsbedarf. . ., meine ich.
Das Verhältns von Basis/Bevölkerung und Abgeordneten muss in
erster Line ein gut gepflegt kommunikatives,
anregungs-orientiertes sein. . . !
.
.
Die Horizontbildungsleistungen, . . .
. . . wie sie von weltanschaulich sichtlich unterschiedlichen
P a r t e i
e n gesamtgesellschaftlich verfügbar gemacht und gehalten zu
werden hätten, . . . .
. . . wären unter den Bedingungen reiner Abgeordneten-Wahlen
sogar nicht hoch genug einzuschätzen
. . .
– neben denen der übrigen, verschiedenste gesellschaftliche
Verbandsorganisationen bildenden, gesellschaftlichen
Interessengruppen. . .
Hier gälte es, gerade auch parteiseits öffentliche Diskurse
zu
befeuern auf ein gesamtgesellschaftlich wie institutionell
wechselseitiges Anregungsgefüge hin, mit dem sich Bewerber wie
aktuell jeweils Abgeordnete ins Benehmen zu setzen hätten. . .
!
REGIERUNGSBILDUNGSFRAGEN
DIE FRAGE,
WIE EIN PARLAMENT – UND IN DER FOLGE EINE DURCH
DIESES PARLAMENT ZU KONSTITUIERENDE REGIERUNG – FRUCHTBAR
ARBEITEN KÖNNEN, WENN SIE SICH NICHT – WIE HEUTE – ZENTRAL AN
DIE REGELUNGSKOMPETENZEN VON PARTEI-FRAKTIONEN LEHNEN,
LIESSE SICH – GGF. ETWA WIE FOLGT – SKIZZIEREN:
.
Wann und wo immer auf der hier skizzierten Basis
Abgeordnetenwahlen stattgefunden hätten – ergäbe sich folgende
– dann hoffentlich parteineurosen-freie – AGENDA:
(Denn
Bürger wählen auch nach heutiger Regelung Regierungen
weder ab noch ins Amt.
Auf Koalitionsbildungen habenWähler/innen keinerlei Einfluss.
Das, was gewählte Abgeordnete an Arbeitsvorhaben in den Blick
nehmen oder nicht, als Sache von
Partei-Direktiven handhaben zu wollen, kann sich nur als täglich
absurderes Machtspiel vollziehen !)
*
– gewählte Abgeordnete entschiedener wie annäherungsweiser Parteizugehörigkeit sollten statt parlaments-abgeobenen Parteien-Managements für sie denkbare gemeinsame Agenden z w a r d u r c h a u s gemäß den Wahlanregungen der Partei, in deren Horizonten sie mehr oder minder umfänglich evtl. in der vor ihnen liegenden Legislaturperiode arbeiten wollen, beraten – insofern bildeten sie künftig einfach nur lockere Parlamentarier-Gruppierungen. . .
– eher parteienferne gewählte Abgeordnete sollten miteinander
die
Agenden-Horizonte, um die es ihnen geht,
klären – auch sie bildeten ggf. weitere lockere
Parlamentarier-Gruppierungen. . .
– all diese Gruppierungen hätten im Vorfeld von Regierungs-Bestellungen
ergänzt durch Einzel-Impulse für sie denkbare
Regierungsprogramme zu formulieren, die damit für sie
verbundenen Amtsträger-Kandidat/innen zu benennen und
untereinander Tendenz-Voten zu erfragen, so dass eine
tendentiell mehrheitsfähige Agenda sichtbar würde . . .
– diese mögliche Mehrheits-Agenda, in den beiden ersten Legislaturperioden-Monaten intensiv im Plenum durch-erörtert und zu einer A-X-Parlaments-Auftrags-Agenda verdichtet , hätte dann die Basis für je einzelne (!) Kanzler/innen und Minister/innen- W a h l e n (mit je absoluterMehrheit) zu bilden (einzel-konstruktive Ersatz-Voten in späteren Konflikt-Situationen jederzeit möglich). . . !!
– über den Kanzler/innen-Wahlen gruppierte sich schließlich
das
Parlament in je eine Regierungs- und eine Oppositions-Fraktion
mit jeweils klar funktionalisierten Debattenrollen und
entsprechend zu gestaltenden GO-Rechten und -Pflichten. . .
Die heute so penetrant alles überlagernde Frage, ob alle, die
wann
und wo immer für eine aktuell mehrheitsfähige Agenda stimmen,
auch als hinreichend demokratisch-integer gelten und folglich
auch hier und da oder gar intensiv verabredet zusammenareiten
dürfen, vergiftet alles !
Meinungsfreiheit schließt auch sogenannte verfassungs- oder
sonstwie eher menschen-feindliche Ziele ein. Wer sich im
Verfolg solcher Ziele wie auch immer strafbar verhält, hat
entsprechend der Gesetzeslage von der Justiz belangt zu werden.
Parlamente haben hier keine Aufgaben- oder gar
Ausschliengs-Felder. . . !
Eventuelle Gesetzeslücken oder Veränderungs-Vorhaben sind neben
der Regierungskontrolle zentraler parlamentarischer
Aufgabenbereich. Dabei spielen Gesinnungsfragen selbstredend
eine Rolle – aber ausdrücklich nicht auf der Ebene
persönlicher oder wie auch immer gruppenbezogener
Diskreditierungs-Kämpfe. . . !
Wer seine Anliegen und Anregungen wirklich tragfähig zu
begründen
weiß, hat die Abwertung von Gegen-Vorschlägen nicht nötig !
Also entschiedene Konzentration auf gute Pro´s
unter Abarbeitung bzw. Tragfähigkeits-Einordung von (ggf, –
noch -) Defizitärem . . . !
In den Parlaments-Diskurs gehören wohlgeprüfte und auf Nachfrage
klar belegbare Sachargumente und jeweils deutlich als solche
gekennzeichnete Hypothesen unter Nennung der für diese jeweils
relevanten Anhaltspunkte. . . !
Sich parlamentarisch verfassende Gesellschaften sollten jede
Form
von Pranger aus ihrer rhetorischen Praxis bewusstestens
heraushalten und stattdessen die wechselseitige Anregungssuche
in den Mittelpunkt ihres politischen und kulturellen
Kommunikationsverhaltens stellen !!
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