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Wären LOS-BÜRGER/INNEN-BERATUNGEN als permanente ´AUDITATIVE´   - in Bund, Ländern & Gemeinden -  hinreichend gewichtige Instrumene, um für eine auf neue Weise lebendige BINDUNG zwischen Polit-Akteuren und Bürger/innen zu sorgen ?
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Was wäre von einer FINANZIERUNGS-BASIS von z.B. 12 €/Wahlbürger/in//Jahr zu halten
 für Gratifikationen, Arbeitsmaterial & PR ?

  (davon:  2 €/Wahlbürger/in auf Gemeinde-Ebene,
 4 €/Wahlbürger/in auf Länder-Ebene,
 6 €/Wahlbürger/in auf Bundes-Ebene)
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Genügte es dabei anfänglich, einach informell zu BÜRGER/INNEN-BERATUNGSKREISEN aufzurufen, um nach einer Reihe gedeihlich zustande gekommener Themen-Voten  irgendwann neue/veränderte Verfassungs-Artikel-Aufträge an die Parlamente zu resolutionieren ?

 

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Welche ARBEITSWEISEN böten sich für solche ´AUDITATIVEN´  als zusätzliche beratende und Aufträge an die Polit-Akteur/innen resolutionierende STAATSGEWALT´  an?
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Sollte das Instrument von VOLKSENTSCHEIDEN auf allen politischen Ebenen des Gemeinwesens D Verfassungsrang erhalten ?  -  Im Rahmen welcher Bestimmungen ?
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Welche Vorschläge lassen sich machen für die GESTALTUNG der hier vorgeschlagenen LOSVERFAHREN  - in 2-jährigem (?) Rhythmus?

  

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